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Liebe Vereinsmitglieder, hier sind die Informationen und Bedingungen für das Betauchen einiger Seen in Schleswig-Holstein.
Es wird nur Tauchern die Berechtigungskarte ausgegebn, die in einem beim VDST organisierten schleswig-holsteinischen Tauchsportverein Mitglied sind.
Achtung: Taucher aus anderen Bundesländern sind nicht zugelassen!!!
Der Einfachheit halber sind nachfolgend pdf-Dateien und zip-Dateien angelegt, die zum Download bereitstehen.
Jerk Hansen vom TLV S-H SA Recht schrieb uns zur Erläuterung:
"Die Beschreibungen der Seen sowie die beigefügten Bilder wurden durch das Staatliche Umweltamt Kiel (StUA) erstellt. Dies erfolgte größtenteils Anfang 2003 zur Vorbereitung der Seenauswahl sowie der anschließenden Vertragsverhandlungen zwischen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein sowie dem Tauchsport Landesverband Schleswig-Holstein. Darin enthaltene Aussagen dienen der Information sowie als Anhalt für die Überprüfung der Tauchgewässer auf Veränderungen. Für die Durchführung von Tauchgängen in den Seen sind die vertraglichen Regelungen maßgeblich."
Die freigegebenen Seen
Der Vorstand weist nochmal ausdrücklich daraufhin, dass die Verhaltensregeln unbedingt eingehalten werden müssen, damit das "zarte Pflänzchen des Vertrauens" nicht zerstört wird, bevor wir überhaupt in den Seen tauchen konnten.
Achtung:
Das Downloaden der zip-Daten kann je nach Geschwindigkeit (Modem/ISDN/DSL) länger dauern.
Der formale Ablauf in Kürze:
Wer in den Seen tauchen möchte, der muß